Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Bestellung eines Zugangs zum internen Bereich des PPP-Portals

Stand: Februar 2010

§1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem BWI-Bau und dem Nutzer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Nutzers erkennt das BWI-Bau nicht an, es sei denn, das BWI-Bau hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§2 Registrierung und Vertragsabschluss

Zur Nutzung des PPP-Portals ist eine vorhergehende Online-Registrierung auf dem PPP-Portal erforderlich. Nach Absendung der Online-Registrierung erhält der Nutzer umgehend vom BWI-Bau auf elektronischem Weg eine Registrierungsbenachrichtigung. Der Vertragsabschluss erfolgt, sobald in dieser Benachrichtigung ein weiterer Bestätigungslink aktiviert wird.

§3 Nutzung des PPP-Portals, Nutzungsentgelt

Der Nutzer ist berechtigt, nach Registrierung den internen Bereich des PPP-Portals zu betreten und insbesondere die dort veröffentlichten Unterlagen einzusehen, auszudrucken, zu speichern und zu verwenden.

Der Zutritt zum internen Bereich des PPP-Portals ist kostenpflichtig. Die Jahresgebühr beträgt 150,-- € zzgl. MWSt. Lediglich für öffentliche Auftraggeber ist der Zugang – nach vorheriger Registrierung – kostenfrei.

Ausschlaggebend für die Zahlungsverpflichtung ist immer die zugesandte Rechnung.

§4 Fälligkeit und Zahlung, Verzug

Die Nutzer, die keine öffentlichen Auftraggeber sind, erhalten eine Rechnung für ein einjähriges Zugriffsrecht auf das PPP-Portal. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

Die Zahlung erfolgt ohne Abzug.

Kommt der Nutzer in Zahlungsverzug, so ist das BWI-Bau berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. zu fordern. Falls dem BWI-Bau ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist das BWI-Bau berechtigt, diesen geltend zu machen.

§5 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Nutzer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom BWI-Bau anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§6 Laufzeit der Zugangsberechtigung, Kündigung

Die Zugangsberechtigung zum PPP-Portal wird zunächst für den Zeitraum eines Jahres gewährt. Der Zutritt beginnt mit der Bestätigung der Registrierung durch den Nutzer. Die Zugangsberechtigung verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn es nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraumes vom Besteller oder dem BWI-Bau gekündigt wird.

Das BWI-Bau ist zur außerordentlichen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Nutzer

Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

§7 Datenschutz

Das BWI-Bau wird die ihm im Rahmen der Registrierung überlassenen Daten vertraulich behandeln und im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Indem der Nutzer die Registrierung aktiviert, erklärt er sich damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten Informationen durch das BWI-Bau gespeichert und zum Zwecke der Leistungserbringung sowie zur Abrechnung verarbeitet und genutzt werden.
Das BWI-Bau gibt personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter.

§8 Haftungsausschluss

Das BWI-Bau übt bei der Erstellung des Angebotes auf dem PPP-Portal größte Sorgfalt aus. Dennoch können wir keine Haftung für die Richtigkeit von Angaben in den angebotenen Unterlagen übernehmen. Insbesondere haftet das BWI-Bau nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

§9 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Rechtsstreitigkeiten ist Düsseldorf. Es gilt die ausschließliche Verwendung deutschen Rechts.

§ 10 Schlussbestimmungen

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen AGB-Regelungen..